Hoffen wir, dass diese schwierige Zeit bald vorüber ist.
Bliibed gsund
Da die Vorschriften laufend wechseln müssen Sie hier immer mal wieder vorbeischauen. Wir sind bestrebt, die aktuellen Informationen immer so schnell als möglich zugänglich zu machen.
Für das Bodenweidli bestehen zwei verschiedene Schutzkonzepte.
Diese Schutzkonzepte sind ab 21. Dezember 2021 bis auf weiteres gültig.
Infos Bund
Gemäss BAG gelten Gruppenunterkünfte als öffentliche Einrichtungen. Anlässe darin sind daher NICHT privat. Es gelten folgende Vorschriften:
... für Veranstaltungen in Gruppenunterkünften:
Zertifikatspflicht für alle ausser Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag
a) 2G: Alle Gäste weisen das 2G-COVID-Zertifikat vor (geimpft oder genesen).
b) Es gilt eine Maskenpflicht in Innenräumen für alle Personen ab 12. Geburtstag.
c) Es darf nur im Sitzen gegessen und getrunken werden.
Es gibt keine Kapazitätsbeschränkungen.
Präzisierung Kanton St.Gallen
Eine Gruppenunterkunft, die für einen bestimmten Zeitraum ausschliesslich von einer Gruppe gemietet wird, gilt für diesen Zeitraum nicht als öffentliches Gebäude.
Allerdings stellen Gruppen meist auch eine Veranstaltung dar. Entsprechend müssen die aktuellen Regeln für Veranstaltungen beachtet werden. Dies wäre aktuell 2G und ein Schutzkonzept gemäss Art.
10 Covid-19 Verordnung besondere Lage.
Eine Ausnahme von der 2G Regel stellen private Treffen mit maximal 10 Personen dar.
Lager von Schulen - Ausnahmeregelung
Für Schullager gelten gemäss Infoline Kanton St.Gallen die folgenden Regeln:
a) 2G muss nicht beachtet werden. Sämtliche Lehr- und Begleitpersonen, welche im Anstellungsverhältnis mit der Schule stehen (Leiterentschädigung für Begleitpersonen zählt auch als Anstellung)
müssen 2G nicht befolgen. Es gelten die Bestimmungen, welche sich die Schule für die Lager selber auferlegt hat.
b) Allgemein gelten die Vorschriften der betreffenden Schule.